Garantie und Gewährleistung auf Ihre neuen Silikonfugen
Wir stehen für unsere Arbeit gerade. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geben wir Ihnen 2 Jahre Garantie: Löst sich eine Fuge durch einen Verarbeitungsfehler, kommen wir kostenlos und bessern nach.

Der Unterschied auf einen Blick
| Unsere Garantie | Gesetzliche Gewährleistung | |
|---|---|---|
| Was ist das? | Freiwilliges Versprechen von silikonfugen.at | Gesetzliche Pflicht nach österreichischem Recht (ABGB) |
| Dauer | 2 Jahre ab dem Arbeitstag | Gesetzliche Frist laut ABGB |
| Wofür? | Fuge löst sich, reißt oder wird undicht – durch einen Verarbeitungsfehler | Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren |
| Kosten für Sie | Keine – Anfahrt, Material und Arbeitszeit inklusive | Keine – Verbesserung oder Austausch durch uns |
| Verhältnis | Gilt zusätzlich | Gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden |
Was die Garantie übernimmt
- Die Fuge löst sich vom Untergrund (Haftungsverlust)
- Risse oder Löcher in der Fuge durch fehlerhafte Verarbeitung
- Undichtigkeit der neu gezogenen Fuge
- Schimmel, der auf einen Verarbeitungsfehler zurückgeht
- Kostenlose Nachbesserung inkl. Anfahrt, Material und Arbeitszeit
Was nicht übernommen wird
- Schäden, weil die Fuge in den ersten 24 Stunden nass wurde oder belastet wurde
- Schimmel durch fehlendes Lüften, dauerhaft feuchte Räume oder fehlende Pflege
- Beschädigung durch Messer, Scheuermittel oder aggressive Reiniger direkt auf der Fuge
- Risse durch eine lose Wanne, Duschtasse oder sich bewegende Bauteile, auf die wir hingewiesen haben
- Feuchtigkeit aus dem Untergrund oder Bauschäden hinter der Fuge
- Natürliche, leichte Verfärbung des Silikons über die Jahre
Die gesetzliche Gewährleistung
Unabhängig von unserer Garantie gilt in Österreich die gesetzliche Gewährleistung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Sie schützt Sie, wenn unsere Arbeit bereits bei der Übergabe mangelhaft war – etwa weil eine Fuge nicht vollständig geschlossen wurde.
Im Gewährleistungsfall verbessern wir den Mangel kostenlos. Die Gewährleistung kann gegenüber Verbraucher:innen nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden, und unsere Garantie schränkt sie in keiner Weise ein.
So melden Sie einen Garantiefall
- Foto der betroffenen Fuge machen
- Per WhatsApp an +43 660 6196495 oder per E-Mail an office@silikonfugen.at senden – mit Rechnungsdatum
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin
- Wir bessern kostenlos nach
Damit die Garantie greift, beachten Sie bitte unsere Pflegehinweise nach dem Verfugen.
Häufige Fragen zu Garantie und Gewährleistung
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Die Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von uns: 2 Jahre lang bessern wir Fugen kostenlos nach, die sich durch einen Verarbeitungsfehler lösen, reißen oder undicht werden.
Was kostet mich eine Nachbesserung im Garantiefall?
Nichts. Anfahrt, Material und Arbeitszeit übernehmen wir vollständig.
Wie melde ich einen Garantiefall?
Schicken Sie uns einfach ein Foto der Fuge per WhatsApp oder E-Mail mit Ihrem Rechnungsdatum. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin.
Fällt Schimmel unter die Garantie?
Schimmel durch einen Verarbeitungsfehler ja. Schimmel, der durch fehlendes Lüften, dauerhaft feuchte Räume oder mangelnde Pflege entsteht, ist kein Mangel der Arbeit und daher nicht von der Garantie umfasst.
Schränkt die Garantie meine gesetzlichen Rechte ein?
Nein. Die Garantie gilt zusätzlich. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben vollständig bestehen.
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